Finanzregulativ Allgemein

Revisionen 2001, 2002, 2003, 2004, 2005, 2006, 2007, 2008, 2009, 2010, 2011, 2012, 2013, 2014, 2015, 2016, 2017, 04.09.2018

Inhalt

Fälligkeitstermine (05) Leistungszentrumsbeitrag (16)
Gebühren bzw. Geldstrafen MM (07) Mannschaftsgebühren (02)
Gebühren bzw. Geldstrafen Einsteiger (07a) Mitgliedsbeitrag (01)
Gültigkeit (18) Nenngeld (17)
Nachwuchsförderungsbeitrag (04) Rechtsmittelgebühr (08)
Leistungen Ausrichtung Veranstaltungen (11) Sonstige Gebühren (14)
Leistungen Entsendung durch den Verband (12) Spielergebühr (03)
Leistungen Fahrtkosten Nachwuchsmannschaften (09) Verbandsmitteilungen (06)
Leistungen Mannschaftsmeisterschaft (10) Werbung (15)
Leistungen Bundesligabewerben (13)  
  • Mitgliedsbeitrag (gemäß GV 2001, 2005, 2008, 2009, 2011, 2013 und 2015, 2016, 2021)

Der Mitgliedsbeitrag beträgt pro Spieljahr (eingerechnet Verpflichtung Vermittlung Werbung Mindestwert):

für aktive Vereine 390,00
für aktive Vereine (1. und 2. Mitgliedsjahr) 225.50
für Schutzvereine 110,00
für Schutzvereine (1. und 2. Mitgliedsjahr) 80,00
  • Mannschaftsgebühren (gemäß GV 2002, 2008, 2009, 2011, 2013 und 2015)

Die Mannschaftsgebühren betragen für:

Teams mit drei Soll-Startern in der LL A 185,00
Teams mit drei Soll-Startern in der LL B 150,00
Teams mit drei Soll-Startern in der LL C 115,00
Teams mit drei Soll-Startern in der LL D 80,00
Teams mit drei Soll-Startern in der LL E 45,00
Teams mit vier Soll-Startern in der GK (keine Spielergebühr) 140,00
Teams mit drei Soll-Startern in der GK (keine Spielergebühr) 105,00
Teams mit zwei Soll-Startern (keine Spielergebühr) 60,00
Jugend- und Schüler-Teams mit drei Soll-Startern 5,00
Unterstufen-Teams mit zwei Soll-Startern 5,00
  • Spielergebühr (Höhe gemäß GV 2001, 2008, 2009, 2013 und 2015)

Für jede(n) in Teams der allgemeinen Klasse in den Landesligen (A, B, C, D, E) eingesetzte(n) Spieler(in) ist die nachstehende angeführte Spielergebühr zu zahlen. Eine erste Einhebung erfolgt durch Vorschreibung des Kassiers am Beginn der Meisterschaft. Dabei wird die Anzahl mit der Sollmannschaftsstärke aller in der allgemeinen Klasse gemeldeten Mannschaften eines Vereins angesetzt.

Nach Abschluss der Meisterschaft wird die tatsächlich zum Einsatz gekommene Anzahl von Spielern(innen) einschließlich Kaderspieler ermittelt. Übersteigt diese Anzahl die zu Meisterschaftsbeginn verrechnete Anzahl, so erfolgt über die Differenz eine Nachverrechnung. Eine allfällige Refundierung vorgeschriebener Gebühren aufgrund von Mannschafts-Zurückziehungen erfolgt nicht.

Spielergebühr pro eingesetzte(n) Spieler(in) 23,00
  • Nachwuchsförderungsbeitrag (gemäß GV 2001, 2003, 2008, 2009 und 2013)

Gemäß § 5 (4) der Nachwuchsordnung des ÖTTV wird der Nachwuchsförderungsbeitrag ab der Saison 2013/2014 wie folgt festgelegt:

Die von den Vereinen aufgrund der Nennung zur Mannschaftsmeisterschaft zu erzielenden Aktivitätspunkte (Basis Punkte je Mannschaft Liga A:20, B:12, C:9, D:6, je Bundesligamannschaft 30, Abwertungsfaktor 1/SQR (Anzahl)) werden am Beginn der Saison veröffentlicht.

Kosten pro fehlendem Aktivitätspunkt 30,00
Deckelungsbetrag 300,00
  • Fälligkeitstermin Mitgliedsbeitrag, Mannschaftsgebühren, Spielergebühr und Nachwuchsförderungsbeitrag (gemäß GV 1986 und 1992 sowie 2013)

Die vom jeweiligen Verein für die Saison zu bezahlenden Beträge für Mitgliedsbeitrag, Mannschaftsgebühren sowie Spielergebühren sind dem Verein bis zum 15. Oktober vorzuschreiben. Als Fälligkeitstermin für die Bezahlung des Gesamtbetrages gilt der 31. Oktober der jeweiligen Spielsaison.

Die nach Abschluss der Meisterschaft zu bezahlenden Beträge für Spielergebühren sowie der allfällige Nachwuchsförderungsbeitrag sind dem Verein bis zum 31. Juli vorzuschreiben. Als Fälligkeitstermin für die Bezahlung des Gesamtbetrages gilt der 31. August der jeweiligen Spielsaison.

Sollte dieser Betrag nicht fristgerecht eingezahlt werden, so tritt automatisch bei einem Verzug von bis zu 14 Tagen eine Erhöhung des säumigen Betrags um 10%, bei einem Verzug von 15 bis 30 Tagen um 25% ein.

Sollte bis zum 1. Dezember der gesamte fällige Betrag noch nicht eingezahlt sein, so tritt automatisch eine Sperre des Vereins bis zur Bezahlung des offenen Betrags ein. Die Sperre ist vom Kassier dem betroffenen Verein, dem Präsidenten und dem MUBA schriftlich mitzuteilen.

Die Fälligkeit der Nachzahlung der Spielergebühr ist 14 Tage nach Zustellung. Ansonsten gilt bei Verzug die oben angeführte Steigerung.

Bei Einsprüchen gegen Vorschreibungen des Kassiers gilt folgender Instanzenzug:
1. Instanz Kassier
2. Instanz Vorstand des TTTV
3. Instanz ÖTTV
Einsprüche entheben den Verein aber nicht von der Verpflichtung, den vom Kassier vorgeschriebenen Betrag vorerst fristgerecht zu begleichen. Es gelten die im Punkt 8 festgehaltenen Rechtsmittelgebühren.

  • Exemplare der Verbandsmitteilungen (gemäß GV 2001, 2004, 2008, 2009 und 2011)

Jeder Vereinsobmann und jeder Mannschaftsführer erhält ein Exemplar der Verbandsmitteilungen. Diese Exemplare sind bei E-Mail-Bezug kostenlos. Sollte ein Bezug über Post gewünscht werden, so ist für jedes als Postbezug angeforderte Pflichtexemplar der Verbandsmitteilungen nachstehender Kostenbeitrag pro Jahr an den Verband abzuführen.

Pflichtexemplare Postbezug 65,00

Für zusätzlich beim MUBA angeforderte Exemplare der Verbandsmitteilungen ist pro Jahr an den Kassier nachstehender Kostenbeitrag im voraus zu leisten.

Zusatzexemplar Verbands-mitteilungen Postbezug 65,00
Zusatzexemplar Verbands-mitteilungen E-Mail-Bezug 5,00
  • Geldstrafen bzw. Gebühren MM
    Allg. GKL
Hallenkommissionierung 30,00  
fehlender geprüfter Schiedsrichter 50,00  
Ablehnung von mehr als zwei Schiedsrichter-Einsatz-Terminen 15,00  
verspätete Eingabe bzw. Abgabe eines Spielberichts 20,00  
Nicht Eingabe bzw. verspätete Eingabe einer Spielverschiebung 20,00 5,00
fehlerhaftes Ausfüllen eines Spielberichts 15,00  
Nichteingabe Spielbericht in den Ergebnisdienst 5,00  
Nichtbestätigung Spielbericht im Ergebnisdienst (Abrechnung am Ende der Saison) 5,00 0,00
zu gering frankierte Sendungen an den MUBA 8,00  
unkomplettes Antreten nach Abmahnung durch MUBA 1 x 23,00 5,00
unkomplettes Antreten nach Abmahnung durch MUBA 2 x 40,00 10,00
Einsatz eines unberechtigten Spielers in einem Bewerb der allgemeinen Klasse (neben Strafbeglaubigung) 100,00 25,00
Einsatz eines unberechtigten Spielers in einem Nachwuchsbewerb (neben Strafbeglaubigung) 20,00  
Vortäuschung der Anwesenheit eines nicht anwesenden Spielers (neben Strafbeglaubigung), jeweils für Heim- und Gastmannschaft 100,00 25,00
Rückziehung einer Erwachsenenmannschaft (vor Beginn der Herbst- oder Frühjahrsrunde) 100,00 25,00
Rückziehung einer Erwachsenenmannschaft (während der Herbst- oder Frühjahrsrunden) 150,00 40,00
Rückziehung einer Nachwuchsmannschaft 40,00  
Nicht antreten einer Erwachsenenmannschaft 146,00 40,00
Nicht antreten einer Erwachsenenmannschaft bei einer Zusammenfassung 146,00  
Nicht antreten einer Erwachsenenmannschaft bei einer Zusammenfassung mit Rückziehung 206,00  
Nicht antreten einer Nachwuchsmannschaft bei einer Zusammenfassung 40,00  
Nicht antreten einer Nachwuchsmannschaft bei einer Zusammenfassung mit Rückziehung 80,00  
Antreten einer Nachwuchsmannschaft (3-er Mannschaft) bei einer Zusammenfassung mit nur 2 Startern bei mehr als 2 Spielen 23,00  
Erhöhung bei Nicht antreten bei einer Zusammenfassung ohne Ankündigung bis 12.00 Uhr am Vortag Erwachsenenmannschaft 50,00  
Erhöhung bei Nicht antreten bei einer Zusammenfassung ohne Ankündigung bis 12.00 Uhr am Vortag Nachwuchsmannschaft   12,00  
Nichtteilnahme einer Damenmannschaft (*) 70,00  
bei Beglaubigung mit 0 : 0 wegen einvernehmlicher Nichtaustragung jede der Erwachsenenmannschaften 146,00 40,00
Nicht antreten einer Nachwuchsmannschaft 23,00  
Nichtteilnahme an der Generalversammlung (Beschluss GV 2009) 60,00  
Aufbewahrungsgebühr Fundstücke Verbandshalle 8,00  
Kleben außerhalb des zugelassenen Bereiches 40,00  

(*) Gemäß Beschluss der GV 2007 ist der Vorstand ausdrücklich ermächtigt, bei Vorliegen eines nachvollziehbaren triftigen Grundes von der Strafe Abstand zu nehmen.

Fahrtkosten bei Nicht antreten

Auf § 16 (2) des Handbuchs wird verwiesen. Zusätzlich wird auf Basis § 16 (3) festgelegt, dass die im anderen Durchgang ordnungsgemäß angetretene Mannschaft das Recht hat, die Hälfte der Anreisekosten für das billigste öffentliche Verkehrsmittel vom nicht angetretenen Verein zu verlangen. Dieser Betrag wird vom Kassier des Tiroler Tischtennis-Verbandes ein gehoben und über Anforderung dem jeweiligen Verein übermittelt. Dieses Recht gilt jedoch nicht bei ordnungsgemäßer Rückziehung einer Mannschaft und beim seit 2011/2012 gespielten Grunddurchgang in den Landesligen.

Fälligkeit der Strafen

14 Tage nach Zustellung, bei nicht fristgerechter Einzahlung tritt eine 50%ige Erhöhung ein, in weiterer Folge kommt es über Vorstandsbeschluss zur Sperre.

  • Gebühren bzw. Geldstrafen Einsteiger
Nenngeld pro Mannschaft 80,00
Rückziehung einer Mannschaft 40,00
Nichtantreten 20,00
Verspätetes Eintragen Spielergebnis 5,00

Bezüglich Fahrtkosten bei Nichantreten und Fälligkeit der Strafen gelten sinnesgemäß die Bestimmungen wie vor.

  • Rechtsmittelgebühr

Die Rechtsmittelgebühr beträgt gemäß ÖTTV - Beschluss für die:

1. Instanz 45,00
2. Instanz 90,00
3. Instanz 180,00

Zu § 33 Absatz 6 des Regulativs wird für den Bereich des Tiroler Tischtennis Verbandes festgelegt, dass bei Protesten je Instanz die nachstehend angeführte Mindestbearbeitungsgebühr zu entrichten ist, die vom Schuldigen nach Abschluss des Verfahrens bzw. bei Zurückziehung des Protestes vom Einbringer zu bezahlen ist.

Mindestbearbeitungsgebühr je Instanz 40,00
  • Zuschuss des Verbands für Fahrtkosten von Nachwuchsmannschaften

Die Fahrtkosten einer Nachwuchsmannschaft je Altersklasse (U13, U15, U18) übernimmt der Verband mit der nachstehend angeführten Vergütung pro Kilometer. Berücksichtigt wird jeweils die Mannschaft mit den höchsten Fahrtkosten.

Vergütung für Nachwuchsmannschaft pro km 0,25
  • Leistungen des Verbandes zur Mannschaftsmeisterschaft:

Urkunden: Bei der Generalversammlung werden an alle Klassensieger Urkunden überreicht.

Tiroler Meistermedaillen: Bei der Zusammenfassung werden an den Tiroler U13-, U15- und U18- Meister Tiroler Meistermedaillen übergeben.

Mautersatz: Auf Anforderung und gegen Vorlage der Belege beim Kassier erhalten die Vereine die Mautkosten (Felbertauern) für die Anfahrt zu Spielen nach/von Osttirol rückerstattet.

  • Leistungen des Verbandes zur Ausrichtung von Tiroler Meisterschaften und Ranglistenturnieren (Ergänzung gemäß GV 2004)

Für die Ausrichtung von Tiroler Meisterschaften (U13/11, U15, U18 und Allgemeine sowie Senioren) werden seitens des Verbandes bei zeitgerechter Vorlage der Ausschreibung und der Ergebnislisten die Vervielfältigung und die Veröffentlichung in den Verbandsmitteilungen übernommen.

Als Abgeltung für allgemeine Organisationskosten, werden über Anforderung, unter der Voraussetzung der Einhaltung der Bestimmungen für die Durchführung von Veranstaltungen einschließlich OSR, nachstehend angeführte Beträge zur Verfügung gestellt. (Dies ist die Ersatzregelung für die frühere Ballregelung)

Pro halbem Veranstaltungstag 30,00
Pro vollem Veranstaltungstag 60,00

Zusätzlich wird vom Verband für die Ausrichtung von Veranstaltungen ohne Nenngeld für den Ausrichter ein Pauschale

Pro halbem Veranstaltungstag (Dauer bis 4,5 Stunden 70,00
Pro vollem Veranstaltungstag (mehr als 4,5 Stunden) 140,00

ausbezahlt. Bei Austragung von zwei Veranstaltungen am selben Veranstaltungsort am gleichen Tag werden für die zweite Veranstaltung nur 50 % der der zusätzlichen Pauschalsätze ausgezahlt. Zusätzlich können vom Vorstand über Anforderung bereits bei der Bewerbung für die Veranstaltung geltend gemachte zusätzliche Aufwandsentschädigungen gewährt werden.

  • Leistungen bei Entsendung durch den Verband zu überregionalen Veranstaltungen in Tirol oder außerhalb Tirols (Neuregelung Sommer 2000) und Sonderentsendungen

Bei Entsendung zu überregionalen Veranstaltungen (Österr. Meisterschaften, Gruppen der Nachwuchs - Superliga u.ä.) werden nachstehende Zuschüsse gewährt, wobei jedoch am Ende der Saison von den Vereinen nach Vorschreibung für jede Entsendung zur Nachwuchs - Superliga der ebenfalls nachstehend angeführte Kostenbeitrag zu leisten ist:

Fahrtkosten ab Wohnort   zur Gänze
Fahrt mit privatem PKW pro km 0,25
Fahrt mit privatem Bus pro km 0,40
Nächtigung und Frühstück   zur Gänze
Nenngeld   zur Gänze
Essenspauschale für Aktive ist vom Verein zu tragen   0,00

 

Kostenbeitrag Vereine pro Entsendung zur Nachwuchs - Superliga bei Anreise Samstag 50,00
Kostenbeitrag Vereine pro Entsendung zur Nachwuchs - Superliga bei Anreise Freitag Nachmittag 80,00
Aufschlag auf Kostenbeitrag Vereine pro Entsendung zur Nachwuchs - Superliga bei nicht zeitgerechter Nennung an den Verband für Organisation 24,00
Kostenbeitrag Vereine pro Entsendung zu Österr. Meisterschaften
75 % Anteil Fahrt sowie Nächtigung und Frühstück oder Sonderregelung auf Beschluss des Vorstandes max. jedoch
85,00

Eine Abfahrt bereits am Tag vor der Veranstaltung muss vom Vorstand genehmigt werden. Einsteiger bei der NWSL und sonstige Teilnehmer bei ÖM erhalten einen Zuschuss, mindestens jedoch das Nenngeld.

Seitens des für die jeweilige Veranstaltung Verantwortlichen ist die Form der Auszahlung und Abrechnung mit dem Kassier vor der Veranstaltung zu vereinbaren. Auf jeden Fall sind aber die erforderlichen Belege wie Endverbraucherlisten und Quartierrechnungen kurzfristig dem Kassier zur Verfügung zu stellen.

Sonderentsendungen oder Beteiligung an vom ÖTTV vorgeschriebenen Kosten sind vom Vorstand eigens zu beschließen, im allgemeinen ist eine Kostenteilung (1/3 Verein, 1/3 Teilnehmer und 1/3 Verband) die Basis für den Beschluss.

  • Zuschüsse des Verbandes für Vereine, die an Bundesliga - bzw. Staatsligabewerben teilnehmen

Werden wegen der bereits früher erfolgten Umstellung der Landesförderung und der Änderungen im Bundesliga-Bereich des ÖTTV ab der Saison 2016/2017 keine mehr geleistet.

  • Sonstige Gebühren

Gemäß dem Grundsatzbeschluss in der GV 2005 wird für einen Übertritt zu einem Verein eines anderen LTTV die fällige Pauschale Aufwandsabgeltung (ÖTTV Regulativ § 46 (2) ) für Spieler der A-Liga mit € 1.200, der B-Liga mit € 600 und der C-Ligen mit € 400 festgelegt.

  • Erhöhung Mittelaufbringung durch Werbung in den Verbandsmitteilungen (gemäß GV 2001)

Jeder aktive Verein kann pro Spieljahr eine Werbeeinschaltung im nachstehend angeführten Mindestwert veröffentlichen und dafür eine Rechnung ausgestellt bekommen.

Vereinsanspruch Werbung Mindestwert ohne Kosten für den Verein 73,00

Werbeeinschaltung in den Verbandsmitteilungen (Auflage ca. 140 Exemplar mit überwiegendem elektronischen Versand und Zugriffsmöglichkeit über Homepage), wobei infolge der Herstellungsart und der Organisation der Versendung nur elektronische Unterlagen aufgenommen werden können. Die Kopierkosten für schwarz/weiß Exemplare mit Postversand sind in den vor angeführten Beträgen enthalten.

DIN A4 Seite 1 mal 44,00
DIN A4 Seite 5 mal 204,00
DIN A4 Seite 10 mal 401,00
DIN A4 Seite 24 mal 876,00
Fußleiste ca. 12 cm 1 mal 17,00
Fußleiste ca. 12 cm 5 mal 124,00
Fußleiste ca. 12 cm 10 mal 241,00
Fußleiste ca. 12 cm 24 mal 548,00
Fußleiste ca. 4 cm 1 mal 17,00
Fußleiste ca. 4 cm 5 mal 73,00
Fußleiste ca. 4 cm 10 mal 146,00
Fußleiste ca. 4 cm 24 mal 343,00
  • Kostenbeitrag Leistungszentrum (gemäß GV 2001)

Wegen der Kostenentwicklung beim Leistungszentrum, wird für jede Teilnahme eines dem Tiroler Tischtennis Verband angehörigen Aktiven am Leistungszentrum nachstehend angeführter Beitrag eingehoben, jedoch pro Monat maximal der nachstehend angeführte Beitrag. Der Beitrag wird über die Vereine eingehoben und im Nachhinein vorgeschriebenen.

Ausgenommen hiervon sind Trainingslager mit eigenen Beitragsvorschriften.

Kostenbeitrag Einzeltraining pro Stunde für Teilnehmer, die für Gruppen der NWSL, mindestens 2* im Jahr bzw. 1* pro Halbjahr, qualifiziert sind 3,00
Kostenbeitrag Einzeltraining pro Stunde für Teilnehmer, die an der NWSL mindestens 2* im Jahr bzw. 1* pro Halbjahr, jeweils außerhalb von Tirol, teilnehmen 4,00
Kostenbeitrag sonstige Teilnehmer 5,00
Deckelung Kostenbeitrag monatlich maximal 45,00
Zusatzkostenbeitrag Vormittagstraining Sportschulen monatlich, 10 * pro Jahr 15,00
Trainingslager pro Woche, wobei bei Anmeldung auf jeden Fall € 39 unabhängig von der Teilnahme zu bezahlen ist. Allfällige Ermäßigungen bei längeren Kursen werden bei der jeweiligen Ausschreibung fest gelegt. 75,00

Der Kostenbeitrag für nicht dem Tiroler Tischtennis-Verband angehörende Aktive wird jeweils vom Vorstand festgelegt.

  • Nenngelder

Beim Qualifikationsturnier und beim Ranglistenturnier der Allgemeinen Klasse ist jeweils das nachstehend angeführte Nenngeld beim Verbandskapitän zu bezahlen. Davon erhält der Veranstalter jeweils den nachstehend angeführten Anteil und der Rest wird über Preisgelder für den 1., 2. und 3 beim Qualifikationsturnier und den 1. bis 6. beim Ranglistenturnier ausgeschüttet.

Nenngeld Ranglistenturnier Allgemeine Klasse 28,00
Nenngeld Ranglistenturnier Allgemeine Klasse Nachwuchsspieler 20,00
davon Anteil Veranstalter 9,50

Bei den Turnieren der Tiroler Nachwuchs-Leistungsklasse wird vom Ausrichter je genannten Teilnehmer das nachstehend angeführte Nenngeld eingehoben. Als genannt gelten alle jene SpielerInnen, die sich im Meldesystem angemeldet haben. Allfällig fehlende Nenngelder werden vom Kassier nachträglich vorgeschrieben.

Nenngeld Nachwuchs-Leistungsklasse 8,00

Bei den Tiroler Meisterschaften ist der Ausrichter berechtigt für Hauptbewerbe nachstehend angeführtes Nenngeld einzuheben, das Nenngeld für Rahmenbewerbe kann frei festgelegt werden.

Senioren Einzel männlich/weiblich 60+, 50+,40+ jeweils 10,00
Senioren Doppel männlich/weiblich/mixed je Starter 5,00
Allgemeine Klasse Einzel männlich/weiblich 20,00
Allgemeine Klasse Doppel männlich/weiblich/mixed je Starter 15,00
Junioren Einzel männlich/weiblich enthalten
Jugend pauschal 17,00
Schüler pauschal 17,00
Unterstufe pauschal 17,00
Mini-Unterstufe pauschal mit Unterstufe 17,00

Bei Turnieren der österreichischen Nachwuchs- Superliga in Tirol sind keine Abgaben an den Verband vorgesehen, die Tiroler Teilnehmer zahlen jedoch nur das halbe Nenngeld.


  • Gültigkeit
      Dieses Finanzregulativ ist in der vorliegenden Form ab 04.09.2018 gültig.



    Der Kassier Uli Löffler e.h.          Der Präsident Ollram Horst e.h.